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Willkommen zurück auf der Tagesordnung: Der Koalitionsvertrag und das BDSG

Unser Rechts-Experte Rolf Becker hat den Koalitionsvertrag durchgesehen und einiges entdeckt, was unsere Branche kaum freuen dürfte... So heißt es auf Seite 46: 

"Die in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedeten gesetzlichen Regelungen zum Handel mit persönlichen Daten sind zu evaluieren."

Weiter hinten wird der Vertrag deutlicher (so schwammig er auch bleibt):

"Wir wollen ein hohes Datenschutzniveau. Die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, der Datensicherheit und -sparsamkeit, der Zweckbindung und der Transparenz wollen wir im öffentlichen und privaten Bereich noch stärker zur Geltung bringen. Hierzu werden wir das Bundesdatenschutzgesetz unter Berücksichtigung der europäischen Rechtsentwicklung lesbarer und verständlicher machen sowie zukunftsfest und technikneutral ausgestalten. Die Einwilligung ist eine wesentliche Säule des informationellen Selbstbestimmungsrechts. Ziel der Reform muss daher auch sein, verbesserte Rahmenbedingungen für informierte und freie Einwilligungen zu schaffen. Dazu sollen Informationspflichten erweitert und der Freiwilligkeit der Einwilligung größere Bedeutung beigemessen werden. Darüber hinaus werden wir eine Stiftung Datenschutz errichten, die den Auftrag hat, Produkte und Dienstleistungen auf Datenschutzfreundlichkeit zu prüfen, Bildung im Bereich des Datenschutzes zu stärken, den Selbstdatenschutz durch Aufklärung zu verbessern und ein Datenschutzaudit zu entwickeln."

Zunächst hat die Koalition wahrscheinlich andere Sorgen, als auch dieses Fass wieder aufzumachen. Aber die Gefahr besteht, dass im Lauf der nächsten vier Jahre die noch offenen Punkte, etwa bestimmte EU-Richtlinien, als "Dosenöffner" eingesetzt werden.

 

 


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